Angaben nach § 5 Telemediengesetz (TMG) und §§ 1-3 Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)
Diensteanbieter im Sinne des TMG und der DL-InfoV
Klemm & Wilhelm nexgenia PartG mbB
Steuerberater| Wirtschaftsprüfer
Sitz: München
Partnerschaftsregister des Amtsgerichts München, PR 1405
Flüggenstr. 2
80639 München
T +49 (89) 189 446 11 – 0
F +49 (89) 189 446 11 – 400
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Geschäftsführende Gesellschafter
Dipl.-Kffr. Ulrike Klemm StBin / FBIntStR
Dipl.-Betriebswirt (FH) Richard Wilhelm, WP / StB
Die Gesellschafter von Klemm & Wilhelm nexgenia PartG mbB führen die gesetzlichen Berufsbezeichnungen „Wirtschaftsprüfer“ und/oder „Steuerberater“ bzw. „Steuerberaterin“ und/oder die amtliche Fachberaterbezeichnung „Fachberaterin für Internationales Steuerrecht“. Diese Berufsbezeichnungen wurden nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verliehen.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
DE268987845
Rechtsform/Verantwortliche
Klemm & Wilhelm nexgenia PartG mbB ist eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung. Vertretungsberechtigt gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG): Ulrike Klemm, Richard Wilhelm (jeweils einzelvertretungsberechtigt)
Berufsrechtliche Angaben
Die in der Gesellschaft tätigen Berufsträger sind – soweit sie die Berufsbezeichnung Wirtschaftsprüfer tragen – Mitglieder der folgenden Wirtschaftsprüferkammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:
Wirtschaftsprüferkammer
Rauchstr. 26
10787 Berlin
T +49 (30) 726 161 – 0
F +49 (39) 726 161 – 212
www.wpk.de
Die in der Gesellschaft tätigen Berufsträger sind – soweit sie die Berufsbezeichnung Steuerberater bzw. Steuerberaterin tragen – Mitglieder der folgenden Steuerberaterkammer, die als Aufsichtsbehörde für sie zuständig ist:
Steuerberaterkammer München
Nederlinger Str. 9
80638 München
T +49 (89) 157 902 – 0
F +49 (89) 157 902 – 19
www.stbk-muc.de
Berufsrechtliche Regelungen
Wirtschaftsprüfer:
Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
Berufssatzung für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer (BS WP/vBP)
Satzung für Qualitätskontrolle
Wirtschaftsprüfer-Berufshaftpflichtversicherungsverordnung (WPBHV)
Die jeweils geltende Fassung dieser Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Wirtschaftsprüferkammer (http://www.wpk.de/rechtsvorschriften).
Steuerberater und Steuerberaterinnen:
Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
Berufsordnung der Steuerberater (BOStB)
Steuerberatergebührenverordnung (StBVV)
Fachberaterordnung (FBO)
Die jeweils geltende Fassung dieser Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer (http://www.bstbk.de/de/steuerberater/berufsrecht)
Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Allee 1 in 50969 Köln.
Zum räumlichen Geltungsbereich des Versicherungsschutzes werden nachfolgend die einschlägigen Regelungen der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen wiedergegeben.
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer:
„§ 4 Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf die Haftpflichtansprüche
1. mit Auslandsbezug,
- welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
- aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
- aus Tätigkeiten, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme überschritten wird.
Die Risikoausschlüsse gem. lit. a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sowie die Türkei und Russland. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
Haftpflichtansprüche, die bei der das Abgabenrecht von Staaten, die nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sind, betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstehen, sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn das Auftragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Auftraggeber nur deutschem Recht unterliegt. Gleiches gilt für die betriebswirtschaftliche Prüfungstätigkeit, wenn dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zu Grunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
Der zuvor genannte Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche aus der Tätigkeit als Insolvenz-, Konkurs-, Vergleichs-, Zwangs- und Nachlassverwalter, als Liquidator, Sequester, Testamentsvollstrecker, Pfleger, Betreuer und Treuhänder, als Sachwalter, Gläubigerausschuss- und Gläubigerbeiratmitglied sowie als Schiedsrichter oder Schiedsgutachter, sofern die Bestellung nach ausländischem Recht erfolgte.“
Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Angehörige der steuerberatenden Berufe (AVB-S)
„§ 4 Ausschlüsse
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche,
1.
- welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
- aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts.
Die Risikoausschlüsse gem. lit. a) und b) gelten jedoch nicht für das europäische Ausland, Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sowie die Türkei, Russland, Armenien, Aserbaidschan und Georgien. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt. - Haftpflichtansprüche, die bei der das Abgabenrecht von Staaten, die nicht Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum sind, betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstehen, sind vom Versicherungsschutz umfasst, wenn das Auftragsverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Auftraggeber deutschem Recht unterliegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestversicherungssumme beschränkt.
- Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche, welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch Besondere Vereinbarung eingeschlossen sind;“
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist München.
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